DSGVO und BDSG – beide Datenschutzgesetze dienen dazu, dass Sie selbst bestimmen können, was mit Ihren Daten passiert, die Sie an Unternehmen und an staatliche Einrichtungen übermitteln.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Soziale Netzwerke, Online-Shopping-Portale und andere Webanwendungen müssen besonders aufmerksam mit Ihren Daten umgehen. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze kann nämlich teuer geahndet werden.
Als externe Datenschutzbeauftragte beraten, unterstützen und begleiten wir Verantwortliche, Beschäftigte, Klienten/Patienten professionell und praxisnah. Wir tragen das Risiko gem. DSGVO und übernehmen die Verantwortung für eine DSGVO/BDSG – konforme Konzeption Ihrer Datenschutz-Themen:
Schutz personenbezogener Daten
Der Datenschutz bezieht sich auf alle Daten, mit denen Sie als Person identifiziert werden können. Beispielsweise zählt dazu Folgendes:
Die DSGVO bezieht darüber hinaus IP-Adressen und Pseudonyme zu den personenbezogenen Daten mit ein.
Vor- und Nachname
Wohnadresse
E-Mail-Adresse
Geburtsdaten
Kontodaten
Telefonnummern
Kfz-Kennzeichen
Kundennummern
Schutz von Gesundheitsdaten
Für Gesundheitsdaten gelten besondere Anforderungen an den Datenschutz, die sich insbesondere aus dem Datenschutzrecht, der ärztlichen oder pädagogischen Schweigepflicht und aus Datenschutznormen ergeben.
Sicherer Schutz von Patienten- bzw. Klientendaten stellt mittlerweile eine Art „Qualitätsmerkmal“ dar. In den letzen Jahren kann man einen steigenden Fortschritt in Medizin und Therapie erkennen. Das liegt aber auch an dem steigenden Informationsaustausch aller an der Betreuung und Versorgung beteiligten Einrichtungen und Personen.
Es gilt viele Fragen zu beantworten, insbesondere z.B. in der Kinder- und Jugend-Psychatrie, der Kinder- und Jugendhilfe, der sozialpädagogischen Familienhilfe, dem Gesundheitswesen im Allgemeinen. Welche Sozialdaten dürfen an wen und in welcher Form übertragen werden? Wie aus der Empfangsbereich in der Praxis gestaltet sein damit der Datenschutz gewährleistet ist? Auf welche Daten hat der Patient(Klient zugriff?
Kleinste Fehler im Umgang mit sensiblen Daten führen oftmals zu Vertrauensverlust zwischen Arzt, Therapeut, Pädagoge und Patient/Klient und könne rechtliche Folgen mit sich bringen.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen:
- Datenschutzrichtlinie, Privacy Police
- Begleitung von Auskunftsverfahren gem. Art. 15 DSGVO
- BDSG/DSGVO konforme Dokumentation. Erstellung, Updates, Pflege, inhaltliche Prüfung und Kontrolle
- Erstellung, Update und Pflege des Berechtigungskonzepts, inklusive externer und interner Rollen
- Begleitung der Durchführung von erforderlichen Datenschutzfolgen-Abschätzungen (DSFA); Durchführung von DSFA-Vorabeinschätzungen
- Konzeption und Durchführung von Vor-Ort- und Online-Schulungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit
- Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörden innerhalb von 72 Stunden und Begleitung der Behebung bzw. Sicherstellung von Wiederholungsfällen
- Überprüfung, Empfehlungen zu erforderlichen Nachverhandlungen und Freigabe von Auftragsverarbeitungs-Verträgen (AV-Verträgen)
- Sensibilierung der Mitarbeiter zur Einhaltung der Clean-Desk-Policy
- Erhebung, Dokumentation, Updates, Pflege, inhaltliche Überprüfung und Kontrolle von Verfahrensbeschreibungen / Beschreibungen der Verarbeitungstätigkeiten
- Führen des Verzeichnisses der Verfahrensbeschreibungen / Beschreibungen der Verarbeitungstätigkeiten
- Überprüfung der Internet-Präsenz, insbesondere der veröffentlichen Datenschutzerklärung auf DSGVO-Konformität
